Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

1.1. Die Agentur Kundenstrom (im Folgenden „Agentur“ genannt) erbringt Dienstleistungen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) und der Suchmaschinenwerbung (SEA) mit dem Ziel, mithilfe einer verbesserten Auffindbarkeit des Auftraggebers (im Folgenden „Kunde“ genannt) in Suchmaschinen qualifizierte Besucher auf die jeweilige Webseite, einen Google My Business Eintrag oder andere digitale Inhalte zu leiten und neue Kundenanfragen zu generieren.

1.2. Die Agentur erbringt ihre vertraglichen Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.3. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.4. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden widerspricht die Agentur hiermit ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Die Agentur bietet ihre Dienstleistung sowohl im Bereich SEO als auch SEA an. Der schriftliche Vertrag bezeichnet die konkreten Leistungspflichten.

2.2. Der SEO-Vertrag, der Vertrag für lokale Suchmaschinenoptimierung und der SEO-Vertrag sind Dienstverträge. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass kein bestimmter Erfolg geschuldet ist.

3. Angebot und Vertragsabschluss

3.1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angebote des Kunden bedĂĽrfen der Schriftform. FĂĽr das Zustandekommen eines rechtswirksamen Vertrags ist neben der Unterschrift der Parteien auch die Erteilung eines SEPA Lastschriftmandats durch den Kunden erforderlich.

4. Pflichten des Kunden

4.1. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen zu unterstützen. Insbesondere obliegt es dem Kunden der Agentur alle notwendigen Daten und Unterlagen kostenfrei zu übermitteln. Insbesondere gewährt der Kunde der Agentur Zugang mit sämtlichen Admin-Rechten zu allen relevanten Systemen (Website-backend, FTP-Zugang Webspace, Google Analytics, Google Tag Manger, Google Search Console, Google My Business).

4.2. Für Inhalt und Richtigkeit der übermittelten Daten und Informationen ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde bestätigt mit der Übertragung von Daten an die Agentur, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.

4.3. Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern der Agentur zu erbringen.

4.4. Es obliegt dem Kunden dafür Sorge zu tragen, dass die für die Leistungserbringung der Agentur erforderlichen technischen Voraussetzungen auf Seiten des Kunden vorliegen. Sollte der Kunde dies zu einem Zeitpunkt nicht gewährleisten, bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur davon unberührt.

4.5. Der Kunde verpflichtet sich, keine Modifikation oder sonstige Veränderungen an der Website, dem Google My Business Eintrag oder anderen digitalen Präsenzen, ohne eine vorherige Absprache mit der Agentur vorzunehmen.

4.6. Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm im Zuge der Leistungserbringung durch die Agentur mitgeteilten und/oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für solche Informationen, die im Bezug zu Suchgewohnheiten und Informations-Technologie der Suchmaschinen stehen.

4.7. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder in nur unzureichendem Umfang nach, entbindet dies die Agentur für den betreffenden Zeitraum von ihren Leistungspflichten, soweit die jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden nicht oder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand erbracht werden können. Der vertraglich vereinbarte Vergütungsanspruch der Agentur bleibt davon unberührt.

4.8. Zudem behält sich die Agentur vor, zusätzlich zu der unter 5. vereinbarten Vergütung, dem Kunden den durch eine schuldhafte Verletzung der mitwirkungspflichten entstandenen Mehraufwand, auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Verletzungshandlung als vereinbart geltenden Vergütungssätze der Agentur zu ersetzen. Weitergehende Rechte der Agentur bleiben unberührt.

5. VergĂĽtung

5.1. Die vertraglich vereinbarte monatliche Vergütung wird jeweils im Voraus zum Monatsersten fällig. Sie versteht sich jeweils netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2. Angemessene Reisekosten werden nach Vorlage der Belege und Rechnungen gesondert erstattet.

5.3. Im Rahmen der Vergütung verpflichtet sich der Kunde der Agentur ein SEPA Lastschrift Mandat zu erteilen. Abweichende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

5.4. Die Agentur stellt dem Unternehmen jeweils zum 1. des Monats eine Rechnung aus. Die Agentur behält sich vor, die Rechnungsstellung durch einen Erfüllungsgehilfen vornehmen zu lassen.

5.5. Eine Aufrechnung mit einer Gegenforderung ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

5.6. Verzögert sich die Leistungserbringung durch die Agentur aufgrund vom Kunden verspätet vorgelegter Unterlagen oder verspätet mitgeteilten Informationen, bleibt der Vergütungsanspruch hiervon unberührt. Durch die Verzögerung benötigter Mehraufwand wird vom Auftragnehmer gesondert zu marktüblichen Konditionen in Rechnung gestellt.

5.7. Auslagen, die zur vollständigen Leistungserbringung anfallen, insbesondere Kosten für Links oder Pressemitteilungen, sind vom Kunden vollumfänglich selbst zu tragen.

6. Verzug

6.1. Zahlt der Kunde nicht zum unter 5.1. vereinbarten Zeitpunkt, gerät er am nächsten Tag mit der Zahlung in Verzug. Der Kunde haftet für eintretende Verzugsschäden der Agentur. Im Fall des Zahlungsverzugs ist die Agentur berechtigt, dem Kunden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Agentur behält sich vor, im Falle des Verzugs des Kunden ihre vertraglichen Leistungen erst ab Bezahlung des offenen Betrags durch den Kunden auszuführen.

6.2. Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass sein Konto zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzuges die erforderliche Deckung aufweist. Sollte eine Lastschrift nicht möglich sein, so hat der Kunde den geschuldeten Vertrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an die Agentur zu überweisen. Die durch die Rückbuchung entstandenen Kosten trägt allein der Kunde. Der Eintritt des Verzuges (6.1.) bleibt hiervon unberührt.

6.3. Die Agentur hat bis zu dem Zeitpunkt nicht zu leisten, bis jeweils der fällige Rechnungsbetrag bei der Agentur eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistung notwendigen Daten und Mitwirkungshandlungen des Kunden komplett erbracht und übermittelt wurden. Dementsprechend beginnen auch die Fristen zur Leistungserbringung durch die Agentur erst, wenn die genannten Bedingungen gänzlich erfüllt wurden.

6.4. Verzögert sich die Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses. Fristen verlängern sich entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als 4 Wochen andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

7. Vertragslaufzeit und KĂĽndigung

7.1. Sowohl der SEO-Vertrag, der Vertrag fĂĽr lokale Suchmaschinenoptimierung, als auch der SEA-Vertrag beginnen mit der Unterschrift beider Parteien via DocuSign bzw. der Unterschrift des Kunden auf dem Angebot der Agentur. Die Mindestvertragslaufzeit wird im jeweiligen Vertrag festgeschrieben.

7.2. Sowohl der SEO-Vertrag, der Vertrag für lokale Suchmaschinenopimierung, als auch der SEA-Vertrag verlängert sich automatisch um die vereinbarte Laufzeit, wenn dieser nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.

7.3. Die Kündigung dieser Vereinbarung berührt jedoch nicht die Rechte und Pflichten der Parteien, die vor der Rechtswirksamkeit der Kündigung der Vereinbarung entstanden sind. Kündigt die Agentur den Vertrag, werden die bisher erbrachten Leistungen anteilig bis zum Wirksamwerden der Kündigung abgerechnet. Darüber hinaus ersetzt der Kunde der Agentur diejenigen Kosten, die die Agentur aus Anlass und zum direkten Zweck der Durchführung des gekündigten Leistungsumfangs unter Beachtung der kaufmännischen Sorgfalt nachweislich entstanden sind und im Rahmen des zumutbaren nicht mehr vermeidbar waren oder sind.

7.4. Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen GrĂĽnden mit sofortiger Wirkung zu kĂĽndigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.

e) der Kunde mit der Zahlung der monatlichen Vergütung in Höhe eines Betrags, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist,

f) die Agentur wegen angeblicher Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Kunden von Dritten in Anspruch genommen wird.

7.5. Das Recht der Parteien zur auĂźerordentlichen KĂĽndigung bleibt stets unberĂĽhrt.

8. Leistungen

8.1. Die Agentur verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt durchzufĂĽhren.

8.2. Die Agentur bietet ihre Leistungen selbst oder durch Dritte, insbesondere Subunternehmern, an. Im Falle der Leistungserbringung durch Dritte kommt zwischen dem Dritten und dem Kunden kein Vertrag zustande.

8.3. Der Kunde kann auf schriftliche Aufforderung Auskunft ĂĽber die im Rahmen des Vertrages erbrachten Dienste der Agentur verlangen. Die Agentur ist verpflichtet, diese Auskunft innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung zu erbringen.

9. Haftung

9.1. Die Agentur haftet auf Schadensersatz -gleich aus welchem Rechtsgrund - nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur:

a) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

b) Für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.2. In den Grenzen des 9.1. haftet die Agentur nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverluste wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

9.3. Zur Wiederbeschaffung von Daten ist die Agentur nur verpflichtet, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus den in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9.4. Die Haftung bei Ăśbernahme einer Garantie bleibt stets unberĂĽhrt.

9.5. Den Parteien ist bewusst, dass Suchmaschinen jederzeit ihren Such-Algorithmus ändern können. Für nachteilige Veränderungen der Rankings, die hierauf beruhen, übernimmt die Agentur keine Haftung. Der Vergütungsanspruch der Agentur bleibt in diesen Fällen unberührt.

9.6. Als Dienstleister haftet die Agentur nicht für Schäden, die auf Grund technischer Störungen oder Leistungsstörungen der Agentur oder anderer Dritter entstehen. Die Agentur haftet auch nicht für Schäden, die das Unternehmen durch diesem zumutbare Maßnahmen, insbesondere regelmäßige, mindestens tägliche, Programm- und Datensicherung hätte verhindern können.

10. Verantwortlichkeit fĂĽr Inhalte

10.1. Der Kunde ist für die Zulässigkeit der von ihm angemeldeten Begriffe und Inhalte seiner Seiten insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht selbst verantwortlich.

10.2. Die Agentur behält sich vor, Begriffe oder Aufträge abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Geschäftsprinzipien der Agentur verstoßen. Die Agentur führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Kunden enthaltenen Inhalte durch.

10.3. Der Kunde stellt die Agentur hiermit von allen Ansprüchen Dritter frei, die dadurch entstehen, dass der Kunde Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind.

10.4. Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die telemedien- sowie presserechtliche und wettbewerbsrechtliche Verantwortung für den Inhalt der vertragsgegenständlichen Webseite, trägt ausschließlich des Kunden. Die inhaltliche Gestaltung des redaktionellen Teils der Webseite obliegt weiterhin ausschließlich dem Kunden. Er gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

10.5. Der Kunde sichert zu, dass er Inhaber sämtlicher für die vertragliche Nutzung der Webseite erforderlichen Rechte ist, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf die Agentur übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang.

10.6. Der Kunde gewährleistet, dass der Agentur überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos, Bilder, Videos, Texte) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt die Agentur insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit in jedem Fall einer schriftlichen Bestätigung.

11.2. Sollte eine Regelung des geschlossenen Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wi¬¬¬rksam. An die Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung tritt die gesetzliche Regelung bzw. bei Fehlen einer gesetzlichen Regelung diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit redlicher Weise vereinbart hätten. Dasselbe gilt im Fall einer Regelungslücke.

11.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Agentur, sofern die Vertragsparteien Kaufleute sind.

11.4. Es gilt ausschlieĂźlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Hiervon ausgenommen sind AnsprĂĽche auf dem Gebiet der gewerblichen Schutzrechte und des Urheberrechts.

Regensburg, den 23.06.2021

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